ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Media & Mehr Promotion GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(im Folgenden „AGB“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB ausdrücklich an.
Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sämtliche in den AGB angeführten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu werten und gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
Geltung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schreibens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige durch den Kunden schriftlich bestätigte Angebot der Agentur, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Aufträge des Kunden gelten erst durch die genannte schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder monatsübergreifend erfolgen, ist die Agentur berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.
Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Reine Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Für jede Umsetzung von Aufträgen durch Mitarbeiter der Agentur gilt eine Mindesteinsatzzeit von 4 Stunden pro Mitarbeiter als vereinbart.
Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Vorzeitige Auftragsbeendigung und Stornierung
Die Agentur ist berechtigt, den Auftrag oder Teilaufträge aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird,
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt,
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet,
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung eines erteilten Auftrages durch den Kunden, ist die Agentur berechtigt, zumindest alle bis dahin angefallenen Fremdkosten sowie zur Deckung ihres Aufwandes je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei (außer etwaige Fremdkosten)
Stornierung ab 30 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
Stornierung von 14 Tage bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 45 % der Auftragssumme
Stornierung ab 7 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % der Auftragssumme
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen, Konzepte, Fotos, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die vereinbarte Zeit nutzen.
Fotos von Mitarbeitern der Agentur, die dem Kunden in Form von Sedcards oder im Zuge der Umsetzung eines Auftrages als Referenzbilder übermittelt wurden, müssen vom Kunden gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter der Agentur dies fordert.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Kennzeichnung und Rechteeinräumung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz auf ihrer Webseite und in sämtlichen
Marketingkanälen und -materialien zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Kunde nach Durchführung des Erstauftrages der Agentur ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Logo des Kunden und im Zuge der Aufträge angefertigte Fotos und Videos zu dem genannten Zweck zu nutzen.
Dieses Recht kann jederzeit durch den Kunden ohne Nennung von Gründen widerrufen werden.
Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritte als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
Termine
Die Agentur ist selbstverständlich bestrebt die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Leistungstermins.
Zahlung
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte üblichen Höhe.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jeweils die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,– je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht der Agentur daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur im Rahmen der DSGVO die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Firmennamen, Namen der Ansprechpersonen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Korrespondenzen, Fotos, etc.) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke beispielsweise zur Versendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweise auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Konkurrenzschutz und Abstandszahlung
Die von der Agentur im Zuge von Aufträgen eingesetzten Mitarbeiter dürfen vom Kunden weder während der Dauer des Auftrages noch nach dessen Beendigung für eine weitere Dauer von 6 Monaten aushilfsweise oder als feste Mitarbeiter beschäftigt, als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Diese Bestimmung gilt auch alle Mitarbeiter des Kunden sowie für alle Personen im unmittelbaren Familien- und Bekanntenkreis des Kunden, sofern sie von diesem hierzu aufgefordert werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Pönalzahlung von € 4.500 pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Auftrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen und allfälliger Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen, anzuwenden.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.